Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"

In der im Jahr 2008 gestarteten Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, die Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Die Qualifizierungsinitiative umfasst alle Lern- und Lebensphasen. Der Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ ist Teil dieser Qualifizierungsinitiative. Hier werden in einem wettbewerblichen Gesamtverfahren innovative, nachfrageorientierte und nachhaltige Konzepte von Hochschulen gefördert, um

  • das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern,
  • die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern,
  • neues Wissen schnell in die Praxis zu integrieren und
  • die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium zu stärken.

Gefördert werden beispielsweise

  • Konzepte für berufsbegleitende Studiengänge bzw. Studienmodule,
  • duale Studiengänge und Studiengänge bzw. Studienmodule mit vertieften Praxisphasen und
  • andere Studiengänge bzw. Studienmodule und Zertifikatsangebote, die auf lebenslanges wissenschaftliches Lernen zielen.

Die Konzepte berücksichtigen vor allem folgende Gruppen

  • Personen mit Familienpflichten,
  • Berufsrückkehrer/innen,
  • Studienabbrecher/innen,
  • arbeitslose Akademiker/innen oder
  • Berufstätige, z. B. im Arbeitsleben stehende Bachelor-Absolventen/innen und berufliche Qualifizierte - auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung.

Dem Wettbewerb liegt die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zugrunde.

Die Maßnahmen werden kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.

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