Bund-Länder-Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"
Der Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung".
Im Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ werden von 2011 bis 2020 innovative, nachfrageorientierte und nachhaltige Konzepte von Hochschulen gefördert, um
- das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern,
- die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern,
- neues Wissen schnell in die Praxis zu integrieren und
- die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium zu stärken.
Gefördert werden beispielsweise
- Konzepte für berufsbegleitende Studiengänge bzw. Studienmodule,
- andere Studiengänge bzw. Studienmodule und Zertifikatsangebote, die auf lebenslanges wissenschaftliches Lernen zielen und
- duale Studiengänge und Studiengänge bzw. Studienmodule mit vertieften Praxisphasen.
Die Konzepte berücksichtigen vor allem folgende Gruppen:
- Personen mit Familienpflichten,
- Berufstätige, z. B. im Arbeitsleben stehende Bachelor-Absolventen/innen und berufliche Qualifizierte - auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung
- Berufsrückkehrer/innen,
- Studienabbrecher/innen oder
- arbeitslose Akademiker/innen.
Dem Wettbewerb liegt die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zugrunde.