Wissenschaftsrat empfiehlt Beschränkung studiengangsbezogener Kooperationen
Die vier Grundtypen wurden anschließend dahingehend bewertet, ob sie ein gleichwertiges und qualitätsgesichertes Hochschulstudium gewährleisten.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt, dass
- ein Franchising hochschuleigener Studiengänge nur dann eingerichtet werden sollte, wenn es einem besonderen öffentlichen Zweck dient, der nicht im Rahmen der Hochschulorganisation verwirklicht werden kann.
- die Validierung von Curricula anderer Einrichtungen, wie das Bildungsprogramm nichthochschulischer Bildungsträger nur unter stark eingeschränkten Bedingungen tolerabel ist.
- die systematische Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen von bis zu 50% auf ein Hochschulstudium unbedenklich ist.
- die Auslagerung von Teilen des Studiencurriculums an nichthochschulische Bildungsträger grundsätzlich abzulehnen ist, wie auch die Externenprüfung, die Zulassung zur Hochschulprüfung ohne vorherige Immatrikulation.
Die Empfehlung des Wissenschaftsrates und die Beschreibung der Typologien studiengangsbezogener Kooperationen finden Sie auf der Website des Wissenschaftsrates.